Auszug aus der Schul-/Schulgeldordnung (Stand 01.01.2011)
§2 (2) Aufgenommen
werden Schüler bis zum 18. Lebensjahr. Ein Unterricht ist bis zum vollendeten
25. Lebensjahr möglich. Über die Aufnahme entscheidet der Schulleiter. Schüler
aus kooperierenden Gemeinden haben bei der Vergabe von Unterrichtsplätzen
Vorrang vor externen Interessenten.
§3 (5) Der Lehrplan
des VdM beinhaltet neben dem Hauptfachunterricht auch das Spiel in Gruppen,
Ensembles und Orchestern. Daher wird von jedem Schüler der JMS erwartet, dass
er an mindestens einem Ensemble der JMS teilnimmt. Für Schüler, die ein
Orchesterinstrument (insbesondere Streicher, Blasinstrumente, Percussion,
Harfe, Akkordeon) erlernen oder eine Vokalausbildung wahrnehmen, ist der Besuch
eines Ensembles/Chores im an der JMS erlernten Hauptfach Pflicht. Die
Mitwirkung in Ensembles beinhaltet den regelmäßigen Besuch der Proben und die
Mitwirkung bei Konzerten.
§5 (1) Das Schuljahr der
JMS entspricht dem Schuljahr der allgemein bildenden Schulen; es beginnt demnach
am 01.08. jeden Jahres und endet am 31.07. des darauf folgenden Jahres. Der
erste Unterricht im neuen Schuljahr beginnt jeweils am ersten Schultag nach den
Sommerferien.
§6 (4) Für alle
Unterrichtsfächer gibt es eine Probezeit von 3 Monaten. Die Probezeit
beginnt im Monat des 1. Unterrichtstermins. In der Probezeit sind
Kündigungen mit vierwöchiger Kündigungsfrist zum Monatsende möglich.
(5)
Nach Ablauf der Probezeit sind Abmeldungen nur zum Ende eines Schulhalbjahres
(31.01. bzw. 31.07. jeden Jahres) möglich. Sie müssen der Geschäftsstelle
spätestens 6 Wochen vorher schriftlich zugegangen sein. Bei der
Musikalischen Früherziehung ist eine Kündigung nach Ablauf der Probezeit nur
zum Ende des ersten Kursjahres möglich, bei der
Musikalischen Grundausbildung (1–jähriger Kurs) ist keine Kündigung vor
Ablauf des Kurses mehr möglich.
Der
Unterrichtsvertrag verlängert sich stillschweigend jeweils um ein halbes
Schuljahr, wenn der Vertrag nicht gemäß Abs. 5 gekündigt wird. Die Zuteilung zu
den Fachlehrern erfolgt durch die Geschäftsstelle oder durch die von ihr
beauftragten
1. (2) Die
Schulgeldpflicht entsteht ab dem Monat des in der Anmeldebestätigung genannten
Unterrichtsbeginns. Nach dem 1. dieses Monats muss regulär innerhalb der
Probezeit gekündigt werden (siehe SchO § 6 (7)).
(3)
Eine Rücknahme der Anmeldung vor der
Zusendung der Anmeldebetätigung ("Streichung von der Warteliste") ist
kostenfrei. Bei einer Rücknahme der Anmeldung nach Zusendung der Anmeldebestätigung vor dem 1. erteilten Unterricht wird generell eine
Bearbeitungsgebühr in Höhe von € 20,-- erhoben. Bei Eintritt in die JMS zum 01.08.
und Rücknahme der Anmeldung bzw. bei Kündigungen in der Probezeit gelten
folgende Zahlungsverpflichtungen:
- bei Rücknahme vor dem 01.09.: € 20,-- Bearbeitungsgebühr
- bei Rücknahme/Kündigung vor dem 01.10.: 10% der Jahresgebühr
Danach
1/12 der Jahresgebühr mal die Anzahl der Monate ab Eintritt in die JMS.
Anmeldungen
bis zum 30.09. zählen wie eine Anmeldung zum 01.08. Bei Anmeldungen ab dem
01.10. wird das Schulgeld anteilig ab dem Monat fällig, in dem der erste
Unterricht erteilt wird.
(4)
Für versäumte Unterrichtsstunden seitens eines Schülers wird das Schulgeld
nicht erstattet.
(6) Das Schulgeld
beinhaltet den Besuch des Unterrichts an mindestens 36 Wochen im Schuljahr (bei
2-jährigen Kursen: 72-mal Unterricht innerhalb von 2 Jahren). Wird seitens der
JMS diese Anzahl an Unterrichtseinheiten unterschritten (z. B. wegen
Erkrankung der Lehrkraft), wird das Schulgeld anteilsmäßig erstattet. Bei der
Verrechnung werden zusätzlich abgehaltene Unterrichtseinheiten, z. B.
Workshops, Proben für Konzerte, berücksichtigt. Bei Schülern, die zum 01.02. in
die JMS eintreten, beträgt die Zahl der mindestens zu erteilenden
Unterrichtseinheiten 18 bis zum 31.07.
4. A) Geschwisterermäßigung
·
für
das 2. Kind 20 %
·
für
das 3. und jedes weitere Kind 40 %.
Die
Ermäßigung wird auf die jeweils niedrigere Unterrichtsgebühr gewährt.
Die
Geschwisterermäßigung entfällt im Grundfachbereich.
B) Mehrfachermäßigung
·
für
das 2. und jedes weitere Unterrichtsfach 20 %.
Die
Ermäßigung wird auf die jeweils niedrigere Unterrichtsgebühr gewährt.
Die
Mehrfachermäßigung entfällt im Grundfachbereich.
Die
Mehrfachermäßigung wird erst nach Ablauf der Probezeit gewährt.
Auf Wunsch schicken wir Ihnen gerne eine komplette Schulordnung zu. (klick
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