Auszug aus der Schul-/Schulgeldordnung (Stand 01.01.2011)

 

 

§2 (2) Aufgenommen werden Schüler bis zum 18. Lebensjahr. Ein Unterricht ist bis zum vollendeten 25. Lebensjahr möglich. Über die Aufnahme entscheidet der Schulleiter. Schüler aus kooperierenden Gemeinden haben bei der Vergabe von Unterrichtsplätzen Vorrang vor externen Interessenten.

 

§3 (5) Der Lehrplan des VdM beinhaltet neben dem Hauptfachunterricht auch das Spiel in Gruppen, Ensembles und Orchestern. Daher wird von jedem Schüler der JMS erwartet, dass er an mindestens einem Ensemble der JMS teilnimmt. Für Schüler, die ein Orchesterinstrument (insbesondere Streicher, Blasinstrumente, Percussion, Harfe, Akkordeon) erlernen oder eine Vokalausbildung wahrnehmen, ist der Besuch eines Ensembles/Chores im an der JMS erlernten Hauptfach Pflicht. Die Mitwirkung in Ensembles beinhaltet den regelmäßigen Besuch der Proben und die Mitwirkung bei Konzerten.

 

§5 (1) Das Schuljahr der JMS entspricht dem Schuljahr der allgemein bildenden Schulen; es beginnt demnach am 01.08. jeden Jahres und endet am 31.07. des darauf folgenden Jahres. Der erste Unterricht im neuen Schuljahr beginnt jeweils am ersten Schultag nach den Sommerferien.

 

§6 (4) Für alle Unterrichtsfächer gibt es eine Probezeit von 3 Monaten. Die Probezeit beginnt im Monat des 1. Unterrichtstermins. In der Probezeit sind Kündigungen mit vierwöchiger Kündigungsfrist zum Monatsende möglich.

 

(5) Nach Ablauf der Probezeit sind Abmeldungen nur zum Ende eines Schulhalbjahres (31.01. bzw. 31.07. jeden Jahres) möglich. Sie müssen der Geschäftsstelle spätestens 6 Wochen vorher schriftlich zugegangen sein. Bei der Musikalischen Früherziehung ist eine Kündigung nach Ablauf der Probezeit nur zum Ende des ersten Kursjahres möglich, bei der  Musikalischen Grundausbildung (1–jähriger Kurs) ist keine Kündigung vor Ablauf des Kurses mehr möglich.

Der Unterrichtsvertrag verlängert sich stillschweigend jeweils um ein halbes Schuljahr, wenn der Vertrag nicht gemäß Abs. 5 gekündigt wird. Die Zuteilung zu den Fachlehrern erfolgt durch die Geschäftsstelle oder durch die von ihr beauftragten Lehrkräfte (Teamleiter).

 

1. (2) Die Schulgeldpflicht entsteht ab dem Monat des in der Anmeldebestätigung genannten Unterrichtsbeginns. Nach dem 1. dieses Monats muss regulär innerhalb der Probezeit gekündigt werden (siehe SchO § 6 (7)).

 

(3) Eine Rücknahme der Anmeldung vor der Zusendung der Anmeldebetätigung ("Streichung von der Warteliste") ist kostenfrei. Bei einer Rücknahme der Anmeldung nach Zusendung der Anmeldebestätigung vor dem 1. erteilten Unterricht wird generell eine Bearbeitungsgebühr in Höhe von € 20,-- erhoben. Bei Eintritt in die JMS zum 01.08. und Rücknahme der Anmeldung bzw. bei Kündigungen in der Probezeit gelten folgende Zahlungsverpflichtungen:

 

   - bei Rücknahme vor dem 01.09.:   € 20,-- Bearbeitungsgebühr

   - bei Rücknahme/Kündigung vor dem 01.10.:        10% der Jahresgebühr

Danach 1/12 der Jahresgebühr mal die Anzahl der Monate ab Eintritt in die JMS.

 

Anmeldungen bis zum 30.09. zählen wie eine Anmeldung zum 01.08. Bei Anmeldungen ab dem 01.10. wird das Schulgeld anteilig ab dem Monat fällig, in dem der erste Unterricht erteilt wird.

 

(4) Für versäumte Unterrichtsstunden seitens eines Schülers wird das Schulgeld nicht erstattet.

 

(6) Das Schulgeld beinhaltet den Besuch des Unterrichts an mindestens 36 Wochen im Schuljahr (bei 2-jährigen Kursen: 72-mal Unterricht innerhalb von 2 Jahren). Wird seitens der JMS diese Anzahl an Unterrichtseinheiten unterschritten (z. B. wegen Erkrankung der Lehrkraft), wird das Schulgeld anteilsmäßig erstattet. Bei der Verrechnung werden zusätzlich abgehaltene Unterrichtseinheiten, z. B. Workshops, Proben für Konzerte, berücksichtigt. Bei Schülern, die zum 01.02. in die JMS eintreten, beträgt die Zahl der mindestens zu erteilenden Unterrichtseinheiten 18 bis zum 31.07.

 

4. A)  Geschwisterermäßigung

 


·  für das 2. Kind 20 %

·  für das 3. und jedes weitere Kind 40 %.

 

Die Ermäßigung wird auf die jeweils niedrigere Unterrichtsgebühr gewährt.

Die Geschwisterermäßigung entfällt im Grundfachbereich.

 


B) Mehrfachermäßigung

 


·  für das 2. und jedes weitere Unterrichtsfach 20 %.

 

Die Ermäßigung wird auf die jeweils niedrigere Unterrichtsgebühr gewährt.

Die Mehrfachermäßigung entfällt im Grundfachbereich.

Die Mehrfachermäßigung wird erst nach Ablauf der Probezeit gewährt.

 

 

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